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Spezielle Gutachten helfen, sich richtig einzuschätzen.
20.06.10 Wie sollten sich Führerscheinbesitzer verhalten, wenn sie sich darüber im Unklaren sind, ob sie noch sicher fahren können? Denn ähnlich wie mit zunehmendem Alter kann sich auch bei MS eine Fahruntüchtigkeit zunächst unbemerkt entwickeln. Manche Symptome der MS können das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr behindern, wie z.B. eine Seh- oder Bewegungsbehinderung, eingeschränkte Aufmerksamkeit oder vermindertes Reaktionsvermögen. Fakt ist: Der Führerschein wird nicht automatisch ungültig, wenn eine chronische behindernde Erkrankung wie die MS auftritt. Es ist auch niemand mit einem gültigen Führerschein verpflichtet, seine Fahrtauglichkeit unaufgefordert überprüfen zu lassen - es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde verlangt das, weil sie z.B. Kenntnis von der Erkrankung erlangt hat. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Vorsorge durch passende Maßnahmen, da jeder selbst für sein Handeln verantwortlich ist und auch für die Folgen seines Handeln haftet.
Es gibt verschiedene Optionen, Vorsorge zu treffen.
Der Umbau des Fahrzeugs auf der Grundlage eines technischen Gutachtens: Hierfür sind amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim TÜV bzw. bei der DEKRA zuständig.
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten: Das verkehrsmedizinisches Gutachten hilft, eventuelle Einschränkungen der Fahrtauglichkeit zu erkennen. Darüber hinaus ist es eine wichtige Maßnahme, um sich selbst rechtlich abzusichern. Damit stehen Sie auch im Falle eines Unfalls auf der sicheren Seite. Es enthält eine Diagnose samt Beschreibung der funktionellen Einschränkungen. Eine Aussage zur Kraftfahreignung, gegebenenfalls mit Einschränkungen - auf das Fahrzeug oder auf den Umfang der Fahrberechtigung bezogen - ist ebenfalls vermerkt.
Wer stellt das verkehrsmedizinische Gutachten aus? Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, Arbeits- und Betriebsmediziner, Amtsärzte, Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder Rechtsmediziner. Es wird evtl. eine Fahrprobe gefordert, um das Fahrverhalten zu beurteilen. Falls technische Umbauten/Hilfen verwendet werden, wird geprüft, ob diese bedient werden können. Auf Wunsch von Ärzten können diese Fahrproben besonders geschulte Fahrlehrer, Verkehrspsychologen oder TÜV/DEKRA durchführen.
Das erstellte verkehrsmedizinische Gutachten muss ebenfalls nicht zwingend bei der Behörde vorgelegt werden. Der ausstellende Gutachter ist auch nicht berechtigt, es jemand anderem als dem Begutachteten ohne dessen Einverständnis auszuhändigen. Ist man mit dem Gutachten nicht einverstanden, so steht es einem sogar frei, ein weiteres Gutachten von einem anderen Gutachter erstellen zu lassen.
Ihre erste Anlaufstelle zur Erstellung eines oder beider Gutachten kann jede der schon genannten Stellen sein, desweiteren der Fahrlehrerverband, spezialisierte Fahrschulen, Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, die DMSG und Sozialverbände.
Quellen und weitere Information:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV): http://www.gesetze-im-internet.de/fev/
Informationsportal für Menschen mit Behinderung, die Auto fahren: http://www.autoanpassung.de
Behinderung und Führerschein - geht das? Interview mit Tomas Ciura, Verkehrsinstitut Hanse GmbH, Verkehrspädagoge, Dozent für Verkehrsrecht und Fahrlehrer für Behinderte: http://www.autoanpassung.de/infothek/experteninterviews/behinderung_und_fuehrerschein_geht_das.html
Infos zum Präparat
Anwendungs-Videos
TherapieTipps
Downloads etc.
Mit unserem Online-Service msTherapie möchten wir Ihnen als Anwender viele nützliche Infos und Services anbieten! Von Infos zum Präparat über Injektionsvideos, wertvollen Tipps bis hin zu nützlichen Downloadangeboten und unserem MS-Schwestern-Service.
Für msTherapie ist ein Login-Code nötig. Sie finden ihn auf Ihrer Medikamentenschachtel: Es ist die Nummer, die mit EU/ beginnt und insgesamt vier Schrägstriche enthält.
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(Gebührenfrei vom dt. Festnetz,
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